Allgemein

  • Jeder Jäger/Schütze ist für die Handhabung seiner Waffe und seinen Schuss verantwortlich
  • Die Standplätze werden verlost
  • Ein gültiger, unterzeichneter Jagdpass („Validation du permis de chasser, Departermentale 068, Departementale Grand Gibier 068, Avec Sanglier 057, 067, 068“), sowie eine unlimitierte Haftpflichtversicherung gemäß französischer Gesetzgebung sind während der gesamten Jagd mit sich zu führen
  • Es ist eine Signalweste zu tragen
  • Die Signale sind mittels Signalhorn von jedem Schützen weiterzugeben
  • Waffen sind in & auf den Transportmitteln entladen und in einem Futteral zu führen

Anstellen

  • Die Jäger werden von den Kolonnenführern abgestellt und über den Ablauf des Treibens sowie den erlaubten Schusswinkel instruiert. Erst dann darf die Waffe geladen werden
  • Einmal angestellt und nach Kontaktaufnahme mit den Nachbarn ist der Schuss frei
  • Ein Schusswinkel von mindestens 30° zu den Nachbarn ist zwingend einzuhalten
  • Der Stand darf während eines Triebes unter keinen Umständen verlassen werden

Es ist untersagt...

  • in das Treiben zu schießen, sobald sich die Treiberwehr nähert

  • mit angeschlagener Waffe durch die Schützenlinie durchzuziehen

  • sofern in der Nähe einer Straße postiert, in Richtung der Strasse zu schießen

  • Es darf nur stehend geschossen werden, um einen möglichst guten Kugelfang zu gewährleisten

  • Selbstladebüchsen /-waffen zu führen

  • Waffen mit Schalldämpfer zu führen

Freigabe

  • Die Freigabe des zu bejagendes Wildes erfolgt durch den Jagdleiter beim Appell

  • Nur angesprochene Stücke dürfen beschossen werden

  • Es ist zu vermeiden, Leittiere – normalerweise große, führende Bachen – zu beschießen / erlegen

  • Gestreifte Frischlinge werden nicht beschossen

Nach dem Schuss

  • verbleibt der Schütze am Stand, wenn ein Tier beschossen wurde

  • Ungeachtet ob gefehlt, erlegt oder flüchtig, ist dem Kolonnenführer am Ende des Treibens Ablauf, Fluchtrichtung, Anzahl Schüsse sowie Schussrichtung zu melden

  • Der Anschuss ist zu kennzeichnen (GELB = Angeschweisst – BLAU = Beschossen)

Nachsuche

  • Werden vom Jagdleiter angeordnet
  • Selbständige Nachsuchen sind verboten

Signale

  • 1 Hornstoss – Beginn des Treibens
  • 2 Hornstösse – Ende des Treibens
  • 3 Hornstösse – Wiederholung des Treibens
  • 5 Hornstösse – Jagdabbruch / Notfall

Sicherheitsvorschriften